Das Abzeichen konnte an aktive Soldaten des Luftwaffenpersonals frühestens nach fünf Feindflügen bzw. bei Verwundung bereits früher oder zwei Monate nach Erwerb des Luftwaffenbeobachterscheins verliehen werden.
Nach seiner Genesung meldete er sich zur Fliegertruppe, wurde aber nach einer Reihe von Feindflügen als Beobachter bereits im Sommer 1915 in den Generalstabsdienst übernommen.