Der buchhalterische Kassenbestand ergibt sich aus dem Anfangsbestand des Bestandskontos (Kassenbuch) zuzüglich der Einzahlungen und abzüglich der Auszahlungen, die zusammen einen Endbestand ergeben.
Werden beispielsweise Lohn/Gehalt (Personalaufwand) an Arbeitnehmer durch Barzahlung aus dem Kassenbestand bezahlt, stimmen Ausgaben und Aufwand überein.