Darunter versteht man zwischenmenschliche Beeinflussungen mit dem Ziel, bei Personen bestimmte Verhalten hervorzurufen, – sie zum Beispiel zur Preisgabe vertraulicher Informationen zu bewegen.
Sie soll gewährleisten, dass die Preisgabe von Informationen während der Mediation keiner Partei in einem nachfolgenden Zivilprozess zum Nachteil gereicht.
Indem die Folteropfer nach der Preisgabe der Informationen nicht sterben, sondern lediglich ohnmächtig werden, wurde die Brutalität diesbezüglich ein wenig abgeschwächt.
Der Charakter der Preisgabe änderte sich im Laufe der Rechtsentwicklung zu einer mancipatorischen Übergabe zum Zwecke der Abarbeitung der Schuld und anschließender Freilassung.