Der Reisepass enthält eine Datenseite, auf der die persönlichen Daten des Inhabers eingetragen sind, sowie 32 bzw. 48 nummerierte Seiten für amtliche Eintragungen und Sichtvermerke (Visa).
Außerdem bestimmte die Verordnung, dass Pässe für die Ein- und Ausreise benötigt wurden und diese vor Grenzübertritt mit einem Sichtvermerk zu versehen seien.