Angesichts der hohen Beteiligungsquoren bestand die Taktik der jeweiligen Gegner der Volksentscheide nicht darin, um eine Stimmenmehrheit zu kämpfen, sondern in einem Boykott der Abstimmung.
Ein Volksentscheid kann auf Verlangen der Regierung außerdem durchgeführt werden, wenn ein von ihr dem Landtag vorgelegtes Gesetz nicht die Zustimmung des Landtages fand.
Am Volksentscheid beteiligten sich etwa 3,5 Millionen Stimmberechtigte (37,7 %), von denen etwa 2,1 Millionen (61,0 %) für den Gesetzesentwurf stimmten.
Da sie nirgends die Möglichkeit eines Volksentscheids beziehungsweise eines verbindlichen Referendums vorsieht, sind solche Formen der direkten Demokratie ausgeschlossen.