Allerdings blieb das Verhältnis zur konstitutionellen Regierung weiter gespannt, sodass das Parlament 1911 beschloss, mit Hilfe schwedischer Offiziere einen weiteren militärischen Verband, die Gendarmerie, aufzubauen.
Weil dieser aber mit Berufung auf sein „Gottesgnadentum“ ablehnte, scheiterte der Versuch, den Großteil der deutschen Staaten auf konstitutioneller Basis zu vereinigen.
Sie umfassten lediglich die Gewährung von persönlichen Freiheitsrechten an die Bürger (z. B. Redefreiheit, Erziehungsfreiheit, Religionsfreiheit) und staatsrechtlich das Prinzip einer echt konstitutionellen Monarchie.
Hinzu kam notwendigerweise ein persönliches Vertrauensverhältnis zur konstitutionellen Spitze des entsendenden Staates, also in der Regel zu einem König oder Kaiser.