Werden die eigentlich nur kurzfristig angelegten Dispokredite jedoch für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten nicht durch Kontogutschriften wesentlich und nachhaltig vermindert, gelten sie als „eingefroren“.
Vorwiegend nutzbare Zeiten sind neben stabilem Hochdruckwetter ist auch kurzfristig herrschendes Rückseitenwetter, bei dem die Luft meist besonders transparent ist.