Darunter waren unter anderem Keramikscherben von mindestens 26 Tongefäßen, 22 Flintbeile, zwei Felsgesteinäxte, drei Flintmeißel, 56 querschneidende Pfeilspitzen und zahlreiche Bernsteinperlen.
Ein Abgeordneter erhält nach seinem Ausscheiden drei Monate Übergangsgeld in Höhe der Grundentschädigung, sofern er dem Landtag mindestens ein Jahr angehört hat.