Zweitens muss der Gegenstand (oder das Privileg, die Begabung etc.) von demjenigen, der einer Person oder Gruppe diesen missgönnt, nicht unbedingt selbst erstrebt werden.
Vom Neid unterscheidet sich Missgunst in zwei Aspekten: Erstens muss die Person oder Gruppe nicht unbedingt besser gestellt sein, als derjenige, der ihr etwas missgönnt.
Jeder missgönnt dem anderen den Gewinn von ganzem Herzen, sucht aber gleichzeitig nach Mittel und Wegen, von dessen neuem Reichtum ein möglichst großes Stück zu erhaschen.
Drei solche Morde sind indes genug, um die Fähigkeiten selbst des übermenschlichsten Detektivs zu strapazieren, und wir missgönnen ihm den glücklichen Zufall nicht.
Es kommt zu zahlreichen, teils prekären, teils amüsanten Situationen mit schwierigen Passagieren, aber auch mit renitenten Besatzungsmitgliedern, von denen einige ihm das Kommando missgönnen.