Wichtige Ehehindernisse sind fehlende Geschäftsfähigkeit, Ehemündigkeit und die Eheverbote sowie ein Willensmangel im Erklärungsbewusstsein und im Geschäftswillen, widerrechtliche Drohungen oder Bewusstseinstrübungen.
Die Verbreitung wurde offenbar dadurch begünstigt, dass sowohl widerrechtlich kopierte Software mit dem Virus verseucht war, als auch legale Softwareprodukte.