Personen können bei Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte dafür, dass sie vorschriftswidrig Waren mitführen, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen, angehalten und körperlich durchsucht werden (§ 10 Abs.
Im Zollrecht ist die Gestellung die Bereitstellung der Ware und die Mitteilung eines Gestellungspflichtigen gegenüber der zuständigen Zollbehörde, dass eine Ware zur zollamtlichen Abfertigung vorliegt (Art. 5 Nr.
Diese zerstörungsfreien Untersuchungsmethoden dienen der Identifizierung und Herkunftsbestimmung des Elfenbeins und sind damit Grundlage für zollamtliche Maßnahmen (siehe Abschnitt Elfenbein und Artenschutz).
Gemeinschaftswaren, die zur Ausfuhr, zur passiven Veredelung, zum Versandverfahren oder zum Zolllagerverfahren angemeldet worden sind, stehen vom Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung an unter zollamtlicher Überwachung (Artikel 158 Abs.