Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Dentist“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

der(die) Den·tịst (Den·tịs·tin) <-en, -en> veralt.

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Er begann eine bis 1923 dauernde Lehre zum Zahntechniker, nach deren Bestehen er zum staatlich geprüften Dentisten avancierte.
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Daneben legte er das Abitur ab und absolvierte eine Ausbildung zum Dentisten, die er aber abbrach, als er Berufsfahrer wurde.
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Dentisten mussten Fortbildungskurse belegen, um die zahnärztliche Approbation zu erlangen.
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Seit 1999 waren die Dentisten berechtigt, ihren Beruf unter der Berufsbezeichnung „Zahnarzt“ zu führen.
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Wenige Zahnärzte und Dentisten bzw. Zahntechniker, denen die weitere Ausübung des Berufes widerruflich gestattet wurde, durften Ehefrau, Kinder und ansonsten nur Juden behandeln.
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Seine Ausbildung zum Dentisten begann er im Jahr 1944.
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Anschließend erfolgte eine viersemestrige Ausbildung an einem Lehrinstitut für Dentisten mit abschließender Prüfung.
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Ausbildungsbefugt an den Lehrinstituten für Dentisten waren approbierte Medizinalpersonen.
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Als Absolventen einer nicht-universitären Ausbildung sind die Dentisten nicht mit den Zahnärzten gleichzusetzen.
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Sein Handwerk hat er von einem herumreisenden Dentisten erlangt, nicht an einer Dentistenschule.
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