Er verdächtigt außerdem die Eltern, mit der Immobilität der Jungen durchaus einverstanden gewesen zu sein, weil sie so leichter unter Kontrolle gehalten werden konnten.
Sein Pflichtgefühl und seine Gehorsamspflicht seien mehr von den Grundsätzen althergebrachten Beamtentums als von nationalsozialistischem Gedankengut und Zielsetzung bestimmt gewesen.