Daneben hatte er gerichtsmedizinische Aufgaben wie die Begutachtung von Verletzungen lebender Personen, die äußere Leichenschau und die Durchführung von Leichenöffnungen bei nicht natürlicher und ungeklärter Todesart.
Der Unfall-Untersuchungsbericht stellte darüber hinaus fest, dass die Streckenkenntnis des Lokomotivführers nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte und er die Mindestruhezeit nicht eingehalten hatte.
Zwischenzeitlich war nämlich die Brisanzgranate erfunden; sie hatte eine mehrfach stärkere Sprengwirkung als die herkömmlichen Granaten und erlaubte es, gemauerte Festungen "zusammenzuschießen".
Es gab zu viele Nebenstrecken, deren Elektrifizierung unrentabel gewesen wäre, und der Dieselantrieb von Triebfahrzeugen hatte sich noch nicht etabliert.