Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Die Prüfung der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts dient hier nicht vorrangig dem Schutz individueller Rechte des Angeklagten, namentlich seines grundrechtlichen Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Abs.
Auch verordnete er für die Verhafteten Regeln der Brotversorgung, die so klein bemessen waren, dass aus Schwäche Angeklagte während der Verhandlung in Ohnmacht fielen.
Weitere zwei der Angeklagten wurden freigesprochen, da ihnen nicht zweifelsfrei nachzuweisen gewesen war, dass sie an der Ausführung persönlich beteiligt waren.
Da wegen möglicher Auslandsvermögen der Angeklagten von Fluchtgefahr auszugehen ist, darf keine Kaution, wie in anderen Fällen üblich, gestellt werden.
Auch wenn der Angeklagte z. B. vorsätzlich seine Verhandlungsunfähigkeit herbeiführt, hindert dieser Umstand die Fortsetzung der Hauptverhandlung nicht (StPO).