Sexualisierte Gewalt und sexualisierter Machtmissbrauch beschreiben Handlungen mit sexuellem Bezug ohne Einwilligung beziehungsweise Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen.
Außerdem sollte die Lebensqualität des Betroffenen verbessert werden, das heißt Verständnis seitens der anderen und keine schulische bzw. berufliche Überforderung oder Mobbing mehr.
Dadurch sollte das Selbsthilfepotential der Betroffenen gestärkt werden, was im Gegensatz zur bis dahin praktizierten Hilfe in Form von Almosengeben stand.
Die Definitionen sind nicht deckungsgleich mit den Straftatbeständen; viele feministisch orientierte Gruppen und Organisationen beanspruchen z. B. eine Definitionsmacht für Betroffene.