Gegen die Entscheide des Appellationshofes kann eine Beschwerde beim Kassationshof in vereinigten Kammern eingereicht werden, der nicht über die Sache selbst erkennt.
Ab dem 16. Jahrhundert umfassten die behandelten Geschäfte beispielsweise die Erhebung von Steuern, Kauf von Herrschaftsrechten, Bündnisbeschlüsse, Entscheid über Krieg und Frieden sowie die Münzgesetzgebung.