Enojezični primeri (nepregledani od uredništva PONS)
nemščina
Insbesondere in dem Fall, in dem die Benutzung eines Patents in Patente Dritter – etwa bei patentierten Weiterentwicklungen – eingreifen würde, gewährt das dann als abhängig bezeichnete Patent kein Benutzungsrecht.
1 Satz 1 PatG zwischen gleichberechtigten Personen des Zivilrechts, nämlich einem Kläger (dem so genannten Nichtigkeitskläger) und dem Inhaber des angegriffenen Patents, durchgeführt wird.
Mit der Nichtigkeitsklage kann der Kläger jederzeit nach dem Ablauf der Einspruchsfrist des Patents die Überprüfung der Schutzfähigkeit des Patents anstoßen.
Im Gewerblichen Rechtsschutz steht dem Inhaber eines Urheber-, Marken- oder Patentrechts kraft Gesetzes die ausschließliche Nutzung des Werks, der Marke oder des Patents zu (Ausschließlichkeitsrecht).
Erfindernennung ist die Namensnennung des Erfinders oder – bei mehreren – der Erfinder auf der veröffentlichten Patentanmeldung (so genannte Offenlegungsschrift), auf der Patentschrift und in der Veröffentlichung der Erteilung des Patents.
Vielmehr erfordert das Gebrauchsmuster nun dieselbe Erfindungshöhe wie das Patent, da durch das genannte Urteil der erforderliche erfinderische Schritt mit der erfinderischen Tätigkeit des Patents gleichgesetzt wurde.