Der Wertpapierbestand der Sektion verlor 1932 erheblich an Wert, es wurde weniger eingenommen, und der Ausgleich kam nur durch äußerste Sparsamkeit zustande.
Das Fehlen sonstiger vertraglicher Beziehungen schließt einen solchen haftungsbegründenden Auskunftsvertrag nicht aus; dieser kommt gerade mit der Erteilung der Auskunft zustande.