Das Weglassen eines in der Alltagssprache üblichen und als richtig empfundenen Fugen-s ist kennzeichnend für das Amtsdeutsch und findet außer in Behörden insbesondere in der Versicherungswirtschaft Anwendung.
Die juristische Fachsprache oder juristische Terminologie, umgangssprachlich auch als Juristendeutsch, Amtsdeutsch oder Juristenlatein bezeichnet, ist die in den Rechtswissenschaften gebräuchliche Fachsprache und Forschungsgegenstand der Rechtslinguistik.
Nach derzeitiger Rechtslage bekommen gesetzlich versicherte Patienten für die Behandlung bei einem Privatzahnarzt (im Amtsdeutsch: "Nicht-Vertragszahnarzt") in der Regel keine Kostenerstattung von ihrer Krankenkassen.