Mit der Zeit distanzierte er sich aber vom Drill der Gruppe und wurde dann 1940 wegen Befehlsverweigerung gegen den Jugendgruppenführer ausgeschlossen.
Von Einzelfällen abgesehen richteten sich die Meuterer nicht gegen Offiziere, sondern behandelten diese trotz Befehlsverweigerung mit militärischem Respekt.
Berichte über eine angebliche Befehlsverweigerung eines oder mehrerer Besatzungsmitglieder von U 20 im Zusammenhang mit dem Torpedoabschuss sind unglaubwürdig.
Ein militärgerichtliches Verfahren gegen ihn wurde eingeleitet, in dem ihm illegale politische Aktivitäten, Verbreitung von Falschmeldungen sowie Befehlsverweigerung vorgeworfen wurden.