Auch die Einweisung in eine Planstelle einer höheren Besoldungsgruppe bei Dienstgraden, die mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet sind (siehe oben Herabsetzung der Besoldungsgruppe), ist ausgeschlossen.
Bei den Dienstbezügen des letzten Dienstmonats als Soldat ist die Besoldungsgruppe und die Erfahrungsstufe maßgeblich, nicht aber die tatsächliche Höhe.
Offiziere des militärfachlichen Dienstes und des Truppendienstes mit gleichem Dienstgrad und gleicher Dienststellung sind in der gleichen Besoldungsgruppe.
Das Dienstverhältnis eines Beamten auf Probe oder Lebenszeit darf nur begründet werden, wenn eine freie Planstelle der entsprechenden oder einer höheren Besoldungsgruppe („Wertigkeit“) vorhanden ist.
Ist ein Amt oder Dienstgrad mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet, bestimmt sich das Grundgehalt nach der Besoldungsgruppe, die in der Einweisungsverfügung (Planstelleneinweisung) bestimmt ist.