Ferner definiert das Übereinkommen die Regeln, welche nach einem Zusammenstoß einzuhalten sind sowie den Austausch der Namen, Heimat- und Bestimmungshäfen der beteiligten Schiffe.
Die Schiffe wurden für die Übernahme von frischem, gefrorenem und verarbeitetem Fisch von Fischereiflotten auf offener See und den Abtransport der Ladung zum Bestimmungshafen konzipiert.
Um die Schadenshöhe beziffern zu können, wurde der Wert der geretteten Ware im Bestimmungshafen veranschlagt, die verlorene oder aufgeopferte Ware hingegen zum Wert im Ausgangshafen.