Grund dafür war nicht die anhaltende Kritik der Bewerber, sondern ein Softwarefehler bei der Errechnung des Zeitstempels, der für das gesamte Verfahren entscheidend ist.
Vorschlagsberechtigt für die Bewerbung um das Stipendium sind alle deutschen Musikhochschulen, die pro Standort jeweils einen Bewerber benennen dürfen.
Ein anderer Grund für eine Studienberatung kann sein, dass ein Bewerber mit Fachhochschulreife einen universitären Studiengang wünscht, und alternative Möglichkeiten mit ihm besprochen werden.