Im Geschäftsverkehr werden Angebotspreise als Festpreis bezeichnet, sofern die Preise nicht freibleibend, sondern für einen bestimmten Zeitraum gültig sein sollen.
Die Antiquariate zahlen dafür einen monatlichen Festpreis und zusätzlich je verkauftes Buch eine Provision, deren Höhe, abhängig vom Vertragsverhältnis, variiert.
Dies betrifft unzulässige horizontale Mengen-, Preis- und Gebietskartelle, vertikale Abreden über Mindestpreise, Festpreise und Gebietszuweisungen sowie Missbräuche von marktbeherrschenden Stellungen.