Im Allgemeinen ist die Vermietung von unbeweglichem Vermögen keine gewerbliche Tätigkeit (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), sondern private Vermögensverwaltung (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).
Der Begriff Abfärbetheorie auch Infektions- bzw. Durchsäuerungstheorie bezeichnet im deutschen Einkommensteuerrecht die Umqualifizierung nicht gewerblicher Einkünfte in Einkünfte aus Gewerbebetrieb.