Der Vorstand der Einheitsgewerkschaft Gewerkschaftsbund wurde durch Erlass des Sozialministers berufen und auch die Einsetzung untergeordneter Funktionäre bedurften seiner Bestätigung.
In der Zeit von 1956 bis 1988 war er hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionär; von 1968 bis 1988 war er Kreisvorsitzender im Deutschen Gewerkschaftsbund.