Diese Urteile betrafen „die Art der diplomatischen Beziehungen zu ihnen und […] die grundsätzliche Bedeutung von Faktoren wie Humanität und Macht für die deutsche Außenpolitik.
Dies bedeutet, dass die Einsicht in seine Geworfenheit den Menschen nicht isoliert, sondern ihm die Zugewandtheit auf andere Menschen, eine Humanität erst ermöglicht.