Nach ihrem zweiten Staatsexamen wurde sie 2003 als Rechtsanwältin zugelassen und ist seitdem als Rechtsanwältin mit Schwerpunkten Sanierungs- und Insolvenzrecht tätig.
Die Übertragende Sanierung bezeichnet im Insolvenzrecht den Verkauf der Vermögensgegenstände eines insolventen Unternehmens an eine andere juristische oder natürliche Person.
Neben dem Zivilverfahrensrecht, dem Kostenrecht, und dem Recht der Schiedsgerichtsbarkeit, beschäftigt er sich intensiv mit Insolvenzrecht, und Internationalem Privatrecht.
Er bildet im Auftrag verschiedener Veranstalter Rechtsanwälte zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht aus und betreut Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte für Insolvenzrecht.