Mit parlamentarischen Vorstössen (Motionen, Postulaten, Interpellationen und Kleinen Anfragen) können die Mitglieder, Fraktionen und Kommissionen des Einwohnerrats eigene Anliegen einbringen.
Die Abgeordneten können Fragen stellen, verfügen über ein „Interpellationsrecht“ und können im Anschluss an jede Interpellation ein Vertrauensvotum gegenüber dem Minister oder der Regierung anstreben.
Die Sozialdemokraten verlangte daraufhin in einer parlamentarischen Interpellation die Vorlage der fraglichen Dokumente im Parlament, was der Justizminister ablehnte.
Wenn im Nationalrat mindestens 75 Mitglieder eine «Aktuelle Debatte» zu bestimmten dringlichen Interpellationen verlangen, so muss diese Debatte durchgeführt werden.