Der angehende Gitarrist besuchte die Musikhochschule seiner Heimatstadt, teilte aber die dortigen Lernmethoden und Sichtweisen auf die Musik nicht und brach das Studium ab.
Die Angebote von Konservatorien und Musikhochschulen richten sich dagegen an künftige Berufsmusiker, die im Regelfall eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung haben.
Vorschlagsberechtigt für die Bewerbung um das Stipendium sind alle deutschen Musikhochschulen, die pro Standort jeweils einen Bewerber benennen dürfen.