Zwischen 1721 und 1733 wurde eine Nachbarschaftshilfe bei Schäden aus Feuerbrünsten, Drau- und Wildbachüberschwemmungen eingerichtet, die noch heute als „Nachbarschaft“ bekannt ist.
Der eingetragene Verein fungiert im Sinn einer Nachbarschaftshilfe, um bedürftigen Kindern medizinische, psychologische oder soziale Unterstützung bzw. eine musische Förderung anbieten zu können.
Sie traten dort meist einheitlich schwarz gekleidet mit einem Wikingerschädel als Gruppenlogo auf ihren Jacken auf und boten Streifendienste als „Nachbarschaftshilfe“ an.
Dass das Staatswesen bei dieser Mittelknappheit überhaupt funktionierte, ist im Wesentlichen dem ehrenamtlichen Einsatz der Bevölkerung und der Nachbarschaftshilfe zuzuschreiben.
Gemeinschaftliche Dachgartengestaltung und -pflege auf Wohngebäuden kann einen Beitrag zur Steigerung der Lebens- und Wohnqualität sowie zur Stärkung der Nachbarschaftshilfe leisten.
Leistungen der Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer (Lohnfortzahlung, betriebliche Altersvorsorge oder betriebliche Gesundheitsvorsorge) können hiervon ebenso erfasst werden wie Leistungen unter natürlichen Personen (etwa Spenden, Nachbarschaftshilfe).