Der Abhängigkeitsgrad der Notenbanken von anderen staatlichen Institutionen richtet sich nach den wirtschaftlichen und politischen Verflechtungen des jeweiligen Landes.
Dabei galt das Proportionalsystem mit Dritteldeckung, wonach die Notenbank einen Goldvorrat halten musste, dessen Wert einem Drittel der umlaufenden Geldmenge (Münzen und Banknoten) entsprach.
Der deutsche Bankenmarkt setzte sich bis zur Gründerzeit aus Privatbankiers, Sparkassen und anderen Instituten wie Genossenschaftsbanken und Notenbanken zusammen.