Schutzbrillen sollen die Augen vor schädlichen Einflüssen wie starkem Licht, UV-Strahlung, Laserlicht, Chemikalien, Staub, Splittern, Mikroorganismen (z. B. Tröpfcheninfektion) oder Wettereinflüssen schützen.
Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung muss auch ein Mund-Nasen-Schutz (beispielsweise eine Atemschutzmaske) und eine Schutzbrille getragen werden.
Weiterhin sollte man stets Schutzbrille, schwer entflammbare Baumwollkleidung und, aufgrund des hohen Lärmpegels, einen Gehörschutz tragen, wenn man mit Handschleifmaschinen arbeitet.
Das Tragen ausreichender persönlicher Schutzausrüstung, wie Hautschutzcreme oder Handschuhe, Schutzbrille, Atemschutz oder Schutzkleidung ist daher je nach Sicherheitshinweisen des Herstellers und Einsatzbedingungen erforderlich.