Wenn keine ursächlichere Behandlung möglich ist, werden ventilatorische Störungen durch Beatmung über Maske oder Tubus therapiert, als lebensrettende Sofortmaßnahme dient die Atemspende.
Ziel des Kurses ist es, den Schülern die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, damit sie in lebensbedrohlichen Notfällen lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen können.
Unter Erster Hilfe versteht man lebensrettende und gesundheitserhaltende Sofortmaßnahmen, die von jedermann erlernt und bei medizinischen Notfällen, etwa bei Atem- oder Kreislaufstillstand, angewendet werden können.
Diese werden in der Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen, einer Entlastung des Brustraumes durch Nadelpunktion, Anlegen eines peripheren intravenösen Zugangs sowie intraossärem Zugangs geschult.
Es werden Sofortmaßnahmen zur Verhütung aller Gewalthandlungen und zur Terrorismusbekämpfung, sowie eine klare Verurteilung aller Terrorakte angemahnt.