Da Köbesse wie andere Gastronomiebedienstete zu einem nicht unerheblichen Teil von Trinkgeld leben, beteiligen sie den Dauer-Zappes oft an ihren Einnahmen.
Für jede korrekt abgegebene Bestellung gibt es Punkte (die als Münzen dargestellt sind), mit einem Bonus („Trinkgeld“), wenn die Bestellung früher als nötig abgegeben wurde.
Diese Trinkgelder gehören im Hinblick auf Urlaub, Arbeitsunfähigkeit und Betriebsratstätigkeit nicht zum vom Arbeitgeber fortzuzahlenden Arbeitsentgelt.