Die offenen Posten eines Kontos können durch unterschiedliche Vorgänge (Gutschrift, Stornierung, Umbuchung, Zahlung) ausgeglichen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Umbuchung ist im Rechnungswesen die Änderung einer zuvor erfolgten Buchung, während sie umgangssprachlich im Dienstleistungssektor eine Vertragsänderung bedeutet.
Bei einem Effektenverkauf ist deshalb lediglich eine Umbuchung bei einer Verwahrstelle oder einem Zentralverwahrer zwischen Verkäufer und Käufer erforderlich.