Auf diese Weise wurde sichergestellt, dass sich dort eine hinreichend große wehrfähige Bevölkerung zur Unterhandlung und Verteidigung der landesherrlichen Feste ansiedelte.
Bei Unterhandlungen der Kriegsparteien wurde ein 14-tägiger Waffenstillstand vereinbart, der von den Alliierten dazu genutzt werden sollte, die schwedische Armee einzukreisen.
Im letzten Paragraph wurde festgelegt, dass die Bevollmächtigten sofort in die Unterhandlungen über einen endgültigen Friedensvertrag einzutreten hätten.