In den späteren 2000er Jahren wurden keine weiteren Windkraftwerke mehr errichtet, und das Bundesland befindet sich inzwischen im unteren Mittelfeld des Ausbaues.
Diese Informationen bilden eine wichtige Entscheidungsgrundlage bei der Festlegung von Regionen, in denen Windkraftwerke wirtschaftlich betrieben werden können.
Die Einspeisevergütungen für Windstrom sollen auf „gute“ Standorte oberhalb von Referenzstandards beschränkt werden und Genehmigungen für Windkraftwerke sollen erschwert werden (Mindestabstand von 2000 Metern zu Wohnsiedlungen).
Kommt es zu einem Stromüberschuss, etwa wenn nachts von den Lauf- und Windkraftwerken mehr Strom erzeugt als verbraucht wird, werden Pumpspeicherkraftwerke eingesetzt.
Anders als bei Wassermühlen, wo eine Umnutzung als Kleinwasserkraftwerk häufig vorkam, ist eine Nutzung als Windkraftwerk bei klassischen Windmühlen eine Seltenheit.