Als Verwaltungsakt kann die Festsetzung der Benutzungsgebühr einem Rechtsbehelf (Klage und in vielen Bundesländern zuvor auch mit Widerspruch) angefochten werden.
Allerdings gehen Prospektoren und Firmen, die die Regeln missachten, ein rechtliches Risiko ein, weil unter Umständen ihre Patente deshalb in vielen Ländern angefochten werden können.