Einrichtungen oder Funktionen der Signalanlagen gelten als „signaltechnisch sicher“, wenn sie den besonders hohen Sicherheitsanforderungen des Bahnbetriebes nach den für die Zulassungsbehörde maßgebenden Vorschriften genügen.
Damit dort ein ortsunabhängiges Verschiebungsfeld dargestellt werden kann, müssen die Ansatzfunktionen gewissen Anforderungen genügen, die in isoparametrischen Elementen besonders leicht zu erfüllen sind.
Zur Ermittlung einer Lösung oder zur Plausibilitätskontrolle vorhandener Lösungen genügen ein Taschenrechner und Schreibmaterial, für überschaubare Systeme kommt man oft mit „Handrechnungen“ aus.