Während dieser Aufnahmefrist durfte man die Studenten misshandeln, sie mussten ein Eintrittsgeld an die Burse zahlen oder die älteren Semester eine Weile aushalten.
Eine Misshandlung kann sich aber auch in einem psychisch traumatisierenden Verhalten zeigen und entsprechend ein psychisches Trauma bei der misshandelten Person auslösen.
Dieser Erlass bevollmächtigte Gestapobeamte bei vermuteter Auskunftsverweigerung, Verdächtige schwer zu misshandeln und bis hin zu deren Tod Aussagen zu erpressen.