Im Nationalsozialismus gab es neben der aggressiven, vulgär-populistischen Propaganda auch theoretisierende Erklärungen der Gesellschaftslehre bzw. Gesellschaftsbildung.
Die Benutzung vulgärer Schimpfwörter sowie die Darstellung von Nacktheit oder anderer als jugendgefährdend eingestufter Darbietungen im terrestrischen Rundfunk und Fernsehen sind gesetzlich eng geregelt.