Hier wie dort ging es um eine Ergründung von visuell-gestalterischen Gesetzmäßigkeiten in der Kunst, ohne eine verbindliche Formensprache entwickeln und gar vorschreiben zu wollen.
Das Justizministerium hatte ein Verbot der Organisation mit der Begründung erwirken wollen, dass die Organisationsstruktur nicht den gesetzlichen Vorschriften entspräche, faktisch eher mit dem Ziel einer Disziplinierung und besseren Kontrollierbarkeit.
Die Praxisforschung widerspricht insofern den gängigen wissenschaftlichen Prinzipien, als die Forschenden das Gebiet ihrer Forschung beeinflussen wollen.