Sie war öffentlich-rechtlich und mit teilweise gemeinnützigem Zweck: Anlagemöglichkeit für Spargelder, die in Hypothekardarlehen für Grundeigentümer flossen.
Dort bezahlte ein Hauswerber ein Zehntel des Kaufpreises, und zahlte als Mieter in weiteren Monatsraten und Jahresraten weiter, und wurde ab der Hälfte des Kaufpreises mit Kaufvertrag und Hypothekardarlehen Hauseigentümer.