Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Kapitalanlagebetrug“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

der Ka·pi·ta̱l·an·la·ge·be·trug

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Der Kapitalanlagebetrug ist nach deutschem Recht gemäß StGB strafbar.
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Als Kapitalanlagebetrug wird umgangssprachlich jede Form von Betrug verstanden, bei dem Anleger am Kapitalmarkt getäuscht und vorsätzlich zum Zwecke der Bereicherung durch die Initiatoren um ihre Ersparnisse gebracht werden.
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Im juristischen Sinne ist Kapitalanlagebetrug nach des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) ein betrugs­ähnlicher Straftatbestand im Bereich der Wirtschaftskriminalität, der kriminalpolitisch dem Anlegerschutz dient.
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Ein für einen Kapitalanlagebetrug sprechender Sachverhalt ging aus den verwendeten Prospekten weder zum Renditeversprechen noch dem Verschweigen von Tatsachen hervor.
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Der Fall gilt als einer der größten Fälle von Kapitalanlagebetrug in der deutschen Nachkriegsgeschichte.
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Aufgabe des Vermögensanlagengesetzes ist der Anlegerschutz insbesondere der Schutz vor Kapitalanlagebetrug.
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Zu jeder Angebotsart gibt es die vollständige Palette von voll korrekt bis zweifelsfrei deliktisch, (konkret Kapitalanlagebetrug).
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