Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Verfassung“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

die Ver·fạs·sung <-, -en>

2. kein Pl Befinden

■ Geistes-, Gemüts-

Beispielsätze für Verfassung

robuste körperliche Verfassung, jd in dieser Verfassung
der Verfassung1 entsprechend, auf die Verfassung1 gegründet
die Präambel zur Verfassung
eine demokratische Verfassung
die eidgenössische Verfassung
eine freiheitliche Verfassung
Das Grundgesetz (GG) ist die geltende Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, nämlich deren rechtliche und politische Grundordnung, die über allen anderen Rechtsnormen steht. Das Grundgesetz ist am 23. Mai 1949 in Kraft getreten. Zuvor ist es vom Parlamentarischen Rat auf der Basis von Grundsätzen eines föderalen und demokratischen Rechtsstaats ausgearbeitet worden. Dazu waren Lehren aus der deutschen Geschichte zu ziehen, und zwar im Hinblick nicht nur auf das Scheitern der Weimaer Republik (1918/19 bis 1933), sondern besonders auch vor dem Hintergrund des sich anschließenden Unrechtssystems des Hitlerfaschismus (Nationalsozialismus). Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates werden häufig als die „Väter und Mütter des Grundgesetzes“ bezeichnet.
Die Bundesrepublik hat als Republik einen Bundespräsidenten, der an der Spitze des Staates steht. Sie ist eine Demokratie, bei der alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht: Das Volk wählt seine Vertreter (Repräsentanten) in freien, gleichen und geheimen Wahlen, was man repräsentative Demokratie nennt. Außerdem ist die Bundesrepublik ein Sozialstaat, in dem die einzelnen Bürgerinnen und Bürger nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben. Als föderativer Staat besteht die Bundesrepublik aus Bundesländern mit eigenen Verfassungen und Zuständigkeiten, wie z.B. im Bildungsbereich. Schließlich wird die Bundesrepublik als Rechtsstaat bestimmt, da die Gewalt des Staates in die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), vollziehende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) aufgeteilt ist, die sich gegenseitig kontrollieren.
Dazu gibt es im Grundgesetz genauere Ausführungen; die einzelnen Bestimmungen werden in „Artikeln“ zusammengefasst. Nach einer „Eingangsformel“ und der „Präambel“ werden zunächst die „Grundrechte“ aufgeführt. Der erste Artikel lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Anschließend werden die Grundrechte genauer erläutert, wie z.B. das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Gleichheit vor dem Gesetz, die Freiheit des Glaubens. Die weiteren Teile beinhalten Ausführungen zur Rolle der Gesetzgebung und Rechtsprechung, zur Rolle der Parteien, zu staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten, zum Verhältnis des Bundes und der Länder, zu den staatlichen Organen Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, zur Rolle des Bundespräsidenten u.a.m.

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Einige Autoren nannten diese Bedingungen eine Verfassung, aber dies ist formal nicht korrekt.
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Zum Anderen wird die Ausführungszuständigkeit der Regierung durch die Verfassung selbst geregelt.
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Die Verfassung organisierte lediglich die vorläufige Regierung, bis die Verfassunggebende Versammlung eine endgültige Entscheidung dazu traf.
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Laut Verfassung war die Königswürde erblich für den Erstgeborenen in der agnatischen Linealfolge (Art. 53).
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Um ungehindert ein freies Mandat wahrnehmen zu können, gewährt die Verfassung Abgeordneten besondere Schutz-, Teilnahme- und Mitwirkungsrechte.
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Der Artikel 155 der spanischen Verfassung ist eng an die Bestimmungen des Bundeszwanges des deutschen Grundgesetzes angelehnt.
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Der Präsident ist für die Verletzung der Verfassung in Ausübung seines Amtes verantwortlich.
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Laut der irakischen Verfassung stehen allen dort lebenden Minderheiten verbriefte Rechte zu.
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Gemäß Artikel 24 der Verfassung ist die Teilnahme am Religionsunterricht an Grundschulen und Mittelschulen Pflicht.
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In der Normenhierarchie sind sie allerdings der Verfassung und den Gesetzen untergeordnet.
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