Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Scheckinhaber“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

der(die) Schẹck·in·ha·ber(in)

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Nach dieser Norm bleibt der Scheckaussteller, der infolge unterlassener rechtzeitiger Vorlegung nicht dem möglichen Regress (Rückgriff) ausgesetzt ist, dem Scheckinhaber insoweit verpflichtet, als er sich mit dessen Schaden bereichern würde.
de.wikipedia.org
Der unterlassene Scheckprotest bzw. Vorlegungsvermerk bedeutet für den Scheckinhaber stets einen Schaden und schwächt seine rechtlichen Möglichkeiten erheblich.
de.wikipedia.org

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