Jedoch kann sich auch schon aus den Unterschieden zwischen einem Jahresabschluss nach lokaler Rechnungslegungsvorschrift und Steuerrecht ergeben, dass parallel Bücher (im Haupt- und Nebenbuch) geführt werden müssen.
Dies schlägt sich in einer Buchführung nieder, die der von Kaufleuten in nichts nach stand und auf einem System von Vor-, Haupt- und Nebenbüchern beruhte.