Diese Rechtsordnung enthält das für den Fall streitentscheidende materielle Recht, das so genannte Sachrecht, sofern keine Weiter- oder Rückverweisung stattfindet.
Nietzsches Angriffe gegen den verbreiteten Gottesbegriff sind also eingebunden in eine viel weiter reichende Kultur- und Religionskritik und gehen damit über einen bloßen Atheismus hinaus.